Macht ein Zahn mit einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung Beschwerden oder kann eine Wurzelkanalbehandlung nicht abgeschlossen werden (z.B. wenn eine Trocknung des Kanals für die Wurzelkanalfüllung nicht möglich ist oder der Zugang zum Kanal von der Zahnkrone her nicht möglich ist), kann eine Wurzelspitzenresektion des betroffenen Zahnes erforderlich werden, um den Zahn definitiv zu versorgen und beschwerdefrei in seiner Funktion erhalten zu können.
Die Operation erfolgt unter örtlicher Betäubung. Zunächst durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut. Dann klappt er das bedeckende Weichgewebe soweit ab, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis diese und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu sehen sind. Der Zahnarzt kürzt die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter (Resektion), um die feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanales (siehe Abbildung) im Bereich der Wurzelspitze möglichst vollständig zu entfernen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine stärkere Kürzung notwendig; wenn zum Beispiel die Wurzeln sehr gekrümmt sind oder ein Instrument im Wurzelkanal abgebrochen ist.
Oft weist der Zahn bereits vor der Operation eine Wurzelkanalfüllung auf. Sollte der Zahn noch keine Wurzelkanalfüllung haben, so erweitert der Zahnarzt während der Operation von der Zahnkrone her den Wurzelkanal, desinfiziert, trocknet und füllt ihn. In seltenen Fällen ist der Zugang zum Wurzelkanal von der Zahnkrone aus nicht möglich; dann kann es nötig sein, den Wurzelkanal während der Operation an der Resektionsstelle zu verschließen. (Bild und Text KZBV)