Solche Ausnahmefälle gibt es. Muss ein Patient beispielsweise Medikamente zur Immunsuppression einnehmen, sollte auf ein Implantat verzichtet werden. Eine Implantation kann nicht durchgeführt werden, während ein Patient eine Chemotherapie erhält sowie in den sechs Folgemonaten. Auch bei schweren Erkrankungen, wie einem Herzinfarkt oder bei einem Herzklappenfehler, kann es zu Einschränkungen kommen. In solchen Fällen wird zur Beurteilung in der Regel ein entsprechender Facharzt, hier ein Kardiologe, hinzugezogen.
Auch wenn Osteoporose-Patienten während einer Bisphosphonat- oder Denosumab-Therapie (antiresorptive Therapie) ein hohes Risiko für Kiefernekrosen tragen, muss sorgfältig abgewogen werden, ob eine Implantation durchgeführt werden kann oder ob darauf verzichtet werden sollte.
Kiefernekrosen sind eine seltene Nebenwirkung von Bisphosphonat bzw. Denosumab, es kommt zu einem spontanen Rückgang des Knochengewebes am Kiefer durch starke Zellschädigung. Zu Faktoren, die das Risiko einer Nekrose bei Einnahme von Bisphosphonat oder Denosumab zusätzlich erhöhen, zählen Therapien mit Kortikoid- oder Protonenpumpenhemmern, Diabetes, Blutzellveränderung, Schilddrüsenerkrankung, KHK, Rheumatoide Arthritis, COPD oder auch Rauchen. Das individuelle Risikoprofil muss also vom Zahnmediziner eingeordnet werden. Wird während oder nach einer antiresorptiven Therapie ein Zahnimplantat gesetzt, können gewisse begleitende Maßnahmen wie eine Antibiotika-Therapie eingesetzt werden. Patienten, die Bisphosphonat oder Denosumab einnehmen, sollten ihren Zahnarzt unbedingt darüber informieren. (Quelle: Implanteer; Dr. Hinze, München, 2022)