Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein Standardoperationsverfahren zur chirurgischen Zahnerhaltung. Durch das Abtragen der Wurzelspitze, der Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals sollen Infektionen beseitigt werden, um den Zahn zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, das heißt, nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann.
Indikationen
Wir nehmen einen solchen operativen Eingriff vor, wenn ein chronisch entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung abklingt oder wenn eine Wurzelkanalbehandlung von der Zahnkrone her nicht möglich ist oder wenn sich im Röntgenbild Veränderungen zeigen.
Weitere Indikationen für die Wurzelspitzenresektion können zum Beispiel sein: abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen (z. B. Wurzelfraktur), Komplikationen bei der Wurzelkanalbehandlung, wie zum Beispiel Nichtaufbereitbarkeit des Wurzelkanals, nicht entfernbare, abgebrochene Wurzelkanalinstrumente oder nicht entfernbare Wurzelstifte sowie überpresstes Wurzelfüllmaterial.
Gegenanzeigen
Nicht durchgeführt werden sollte ein solcher Eingriff, wenn der Allgemeinzustand des Patienten diesen nicht zulässt, die Wundheilung gestört ist, der Zahn den Gesamtzustand des Gebisses nicht verbessert oder bereits eine weitreichende Zerstörung des Zahnhalteapparates beziehungsweise der Wurzel eingetreten ist. Die letzte Therapiemöglichkeit ist immer die Entfernung des Zahnes. (Bild und Text KZBV)